Die Bischhöfe von Konstanz und Meersburg haben die Entwicklung dieser Städte und der Region am Bodensee entscheidend geprägt. Das Bistum Konstanz bestand seit dem 6. Jahrhundert – es war die größte Kirchenprovinz im Heiligen Römischen Reich. Meersburg war der größte Ort im Hochstift Konstanz – Burg und Ort waren im Besitz der Bischöfe.. Die Freie Reichsstadt Konstanz schloss sich dem protestantischen Glauben an ….. als sich dies abzeichnete, sanierte und erweiterte der seinerzeitige Bischof die alte Burganlage und verlegte dann 1526 seinen Regierungssitz von Konstanz nach Meersburg.
Bereits im Jahr 1548 erfolgte die Rekatholisierung von Konstanz, sodaß der Bischofssitz dort verblieb – bis zur Auflösung im Jahr 1827.
Zu Beginn des 18. Jahrhunderts genügte der mittelalterliche Bau nicht mehr der standesgemäßen Hofhaltung eines Kirchenfürsten. Der Konstanzer Stadtrat lehnte die Bereitstellung geeigneter Grundstücke am Münsterplatz ab – so wurde ab 1710 mit dem repräsentativen Schlossneubaur neben dem Alten Schloss hoch über dem Bodensee begonnen – Fürstbischof Franz Konrad von Roth konnte schließlich 1762 in die fertig gestellte Residenz einziehen..
Ein Treppenhaus wurde im Rahmen der stadtseitigen Erweiterung des „Neuen Baues“ in den Jahren ab 1740 errichtet – konzipiert wurde es von Balthasar Neumann. Wie im Zeitalter des Barock üblich diente es der Repränsation und wurde daher aufwenidig ausgestattet. – sandsteinerne Löwen, skulpturale Götterfiguren, Laternen und Vasen schmücken den Aufgang. Die Deckenfresken des Hofmalers Giuseppe Appiani verherrlichen die fürstbischöfliche Regierung.
In den sich anschließenden Räumen der Beletage wird auf den handgewebten Tapisserien die Jagdleidenschaft der Fürstbischöfe lebendig dargestellt.
Von dort aus hat man nicht nur einen Blick auf den Schlossgarten und den Bodensee – man kann auch in die. Schlosskirche mit ihrer prächtigen Rokoko-Ausstattung hineinschauen.
An drei Tagen hintereinander war ich dort und war zunehmend fasziniert von dem hervorragenden Erhaltungszustand aller Haupt- und Nebengebäude und deren Ausstattungen.