Die Europäische Wasser-Rahmen-Richtlinie EU – WRR aus dem Jahr 2000 ist das Grundgesetz für die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller Fließgewässer bis zum Jahr 2015. Dann gegebenenfalls noch verbliebene Problemfälle sollen bis 2021 geregelt sein.
Im Siegener Stadtrat wurde im vergangenen Jahr der Rückbau von drei nicht mehr benötigten Wehren in der Weiß beschlossen. Die Umsetzung ist Aufgabe der ESI (Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen).
Unter Berücksichtigung des kalkulierten Aufwandes und der beantragten Förderung dürfte bei unserer Stadt ein Anteil von ca. 60.000 Euro verbleiben, der sich durch die vorgesehene finanzielle Beteiligung der Fischereigenossenschaft Siegen und einiger Gewässeranlieger verringern wird. Neben der ökologischen Verbesserung ( Durchgängigkeit für Wanderfische – neue Lebensgrundlagen für im und am Wasser lebende Tiere und Pflanzen) geht es auch um die optische Verbesserung des Stadtbildes und nicht zuletzt um die Hochwasserentlastung in Kaan-Marienborn.