Die Bundesrepublik Deutschland ist und bleibt sicherlich grundsätzlich auch weiterhin ein offenes und solidarisches Land – aber bei meinen Gesprächen mit Mitbürgern/innen wird im Zusammenhang mit der anstehenden Regierungsbildung immer häufiger die Frage laut, ob und wie wir mit den aktuellen Herausforderungen der Zuwanderungsproblematik zurechtkommen wollen.
Asylrecht : die Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahr 1951 verbietet es den unterzeichnenden Staaaten, einen Flüchtlig über die Grenzen von Gebieten auszuweisen bzw. zurückzuweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmtem sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde (Artikel 33).
Mittlerweile sehen wir aber, daß der wesentliche Teil der aus Kriegs- und Krisengebieten angekommenen bzw. ankommenden Menschen aus (durchaus verständlichen) sozialen und wirtschaftlichen Gründen zu uns will. Das Ergebnis sind lange Warteschleifen, viel zu lange Erstunterbringungen = berechtigter Unmut bei den Angekommenen (sie dürfen nicht arbeiten – haben keine Chance zur Integration) als auch bei den Menschen in ihrem Umfeld.
Nach meiner Auffassung brauchen wit nun dringend den schon seit langem insbesondere von der FDP geforderten Entwurf eines Einwanderungsgesetzes mit dem wir Menschen – die bei uns leben und arbeiten wollen – eine Perspektive nach klaren Kriterien bieten.
Hiervon unabhängig ist es dringend notwendig, die europäischen Anstrengungen zur gemeinsamen Bewältigung dieser Krisensituation und zur Beseitigung der Fluchtursachen zu intensivieren.